FAQ
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Patienteninformation & FAQ
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Zögern Sie ansonsten nicht, uns zu kontaktieren.
Verordnung
Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 14 Tagen und bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.
Bei Privatrezepten gibt es keine Einschränkungen.
Wir wissen, dass die Massage den Körper entspannt, jedoch ist bei Beschwerden in den meisten Fällen eine andere therapeutische Intervention langfristig sinnvoller, um die Schmerzen nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich die auf dem Rezept verordnete Therapie (MT, KG etc.) durchführen.
Die Anzahl der verschreibbaren Physiotherapiesitzungen pro Jahr variiert je nach individuellen Faktoren wie medizinischen Problemen, ärztlicher Diagnose und Gesundheitsrichtlinien. Es gibt keine allgemeingültige Regelung, und die Verschreibungshäufigkeit wird vom behandelnden Arzt bestimmt. Der Therapieplan kann anfangs höher sein und wird entsprechend dem Fortschritt des Patienten angepasst. Physiotherapie ist oft Teil eines umfassenden Behandlungsplans, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. Bei Fragen zur Verschreibungshäufigkeit ist eine direkte Rücksprache mit dem Arzt oder Physiotherapeuten ratsam, um genaue Informationen für den individuellen Fall zu erhalten.
Praxisbesuch
Ja, bitte halten Sie Ihre Verordnung während des Telefonats griffbereit. Sie können den ersten Termin telefonisch reservieren und anschließend persönlich vor Ort weitere Termine vereinbaren. Nehmen Sie sich vor Ihrer ersten Behandlung 10 Minuten für die weitere Terminvergabe Zeit, um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten. Alle Termine zu den Folgeverordnungen können Sie selbstverständlich telefonisch mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen verbindlichen Termin handelt und Ihnen bei Nichtwahrnehmung dieses Termins eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt wird.
Um alle Termine verbindlich zu reservieren, kommen Sie nach dem Telefonat gerne persönlich in der Praxis vorbei und vereinbaren diese. Somit sichern Sie sich eine regelmäßige Terminfolge.
Bei Ihrem ersten Praxisbesuch bitten wir Sie, Ihre Versichertenkarte und Ihre Verordnung vom Arzt mitzubringen. Sinnvoll ist es, wenn Sie zum ersten Termin alle relevanten Dokumente, wie z.B. Befunde von OP-Berichte, Röntgenaufnahmen oder MRT (Kernspintomographie) etc. mitbringen. Diese werden in der Praxis digitalisiert und dienen lediglich der Dokumentation und Befundaufnahme unsererseits. Dabei ist Ihnen unsere Schweigepflicht gewiss! Bitte beachten Sie, dass wir digitale Befunde vom Arzt in Form von CDs nicht öffnen können.